50 € Freigrenze
Stellen Sie Ihren Mitarbeitenden das Mobilitätsbudget zusätzlich zum regulären Lohn zur Verfügung, liegt nach § 37b EStG ein Sachbezug vor. Dieser ist bis zu einer Grenze von 50 € lohnsteuer- bzw. sozialabgabefrei. Beachten Sie jedoch, dass auch andere nicht-entgeltlichen Mitarbeiterbenefits in die Freibetragsgrenze mit einfließen.
30 % Pauschalversteuerung
Wird die Freibetragsgrenze der zusätzlich zum Lohn erhaltenen Sachbezüge überschritten, so kann nach § 37b Abs. 2 EStG eine Pauschalversteuerung von 30% angewendet werden. Diese wird vom Arbeitgeber getragen und direkt abgeführt.
Steuerfreie und begünstigte Verkehrsmittel
Umweltfreundliche Verkehrsmittel werden steuerrechtlich gefördert. Fahrten mit dem ÖPNV oder die Nutzung eines Job-Rads sind als zusätzlich zum Lohn erhaltener Sachbezug ohne Begrenzung lohnsteuer- bzw. sozialabgabefrei. Dabei können die Verkehrsmittel sowohl geschäftlich als auch privat genutzt werden.
Folgend finden Sie eine Zusammenfassung über die Versteuerung der einzelnen Verkehrsmittel. Wichtig hierbei ist die Differenzierung zwischen Gehaltsextra und Gehaltsumwandlung.
Gehaltsextra
Stellen Sie das Mobilitätsbudget Ihren Mitarbeitenden als Gehaltsextra zur Verfügung, greift die Sachbezugsfreigrenze von 50€. Darüberhinaus sind nachhaltige Verkehrsmittel wie der ÖPNV oder das Job-Rad auch oberhalb der Freigrenze lohnsteuer- bzw. sozialabgabefrei.
Gehaltsumwandlung
Stellen Sie das Mobilitätsbudget Ihren Mitarbeitenden als Gehaltsumwandlung zur Verfügung, liegt kein Sachbezug nach § 37b EStG und die Freigrenze erlischt. Der geldwerte Vorteil muss von Ihren Mitarbeitenden regulär versteuert werden. Deshalb eignet es sich die Gehaltsumwandlung nur für die Sonderregelung bei Auto-Abo/Leasing und Job-Rad.
Alles an einem Ort
Über das uRyde Dashboard bekommen Sie monatlich eine Steuer-Datei zur Verfügung gestellt, die automatisiert von Ihrer Lohnsteuerabteilung oder Ihrem Steuerberater eingelesen und verarbeitet werden kann. Zusätzlich können Sie hier alle weiteren uRyde Mobility Services zu verwalten.

*Disclaimer: Die Betrachtung stellt keine steuerliche Beratung dar und ersetzt keinesfalls die individuelle Beratung durch einen steuerlichen Berater.